Entgeltordnung zum TV-H vereinbart
Rothländer, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 72 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Vorbemerkungen wird zum Verhältnis der Teile I und II zueinander klargestellt, dass für Beschäftigte, deren Tätigkeiten in den besonderen Merkmalen des Teils II aufgeführt sind, diese gelten. Teil I gilt für diese Beschäftigten nicht. Umgekehrt gelten für Beschäftigte, deren Tätigkeiten nicht in Teil II aufgeführt sind, die Merkmale des Teils I. Zu Teil 111 wird durch eine Protokollerklärung deutlich gemacht, dass dieser Teil nur für diejenigen gilt, deren körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten bei Fortgeltung des alten Rechts in das Lohngruppenverzeichnis des MTArb einzureihen gewesen wären (Ausnah…