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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifver-traglicher Referenzzeitraum von 182 Tagen -Berücksichtigung bezahlter Ausfallzeiten

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 87 bis 90

Dokument
157006
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
87 bis 90
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nachdem der BGH mit Urteil vom 14. 11. 2007 (- IV ZR 74/ 06 - BGHZ 174, 127 = ZTR 2008, 33) die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebs-rentensystem und die Neufassung der Satzung der Bekl. als solche für mit höherrangigem Recht vereinbar, aber die Über-gangsregelung für rentenferne Pflichtversicherte für unwirksam und die auf ihr beruhende Startgutschrift für unverbindlich erklärt hatte, einigten sich die Tarifparteien am 30. 5. 2011 auf einen 5. Änderungstarifvertrag zum ATV…

Schlagworte

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