Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifver-traglicher Referenzzeitraum von 182 Tagen -Berücksichtigung bezahlter Ausfallzeiten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 87 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem der BGH mit Urteil vom 14. 11. 2007 (- IV ZR 74/ 06 - BGHZ 174, 127 = ZTR 2008, 33) die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebs-rentensystem und die Neufassung der Satzung der Bekl. als solche für mit höherrangigem Recht vereinbar, aber die Über-gangsregelung für rentenferne Pflichtversicherte für unwirksam und die auf ihr beruhende Startgutschrift für unverbindlich erklärt hatte, einigten sich die Tarifparteien am 30. 5. 2011 auf einen 5. Änderungstarifvertrag zum ATV…