CareLit Fachartikel
Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitsze…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 95 bis 100
Dokument
157007
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch der Kl. auf Zahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung wegen Annahmeverzugs nach §§ 611, 615 BGB käme nicht in Betracht, wenn die Kl. lediglich eine Tätigkeit im Rahmen eines Wiedereingliederungsverhältnisses angeboten hätte.
Schlagworte
KIRCHE
EINRICHTUNG
TÄTIGKEIT
MITARBEITER
ARBEITSZEIT
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSLEISTUNG
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
VERSTÄNDNIS
ISLAM
ZEIT
SCHULD
KLEIDUNG