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Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs während der Arbeitsze…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 95 bis 100

Dokument
157007
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
95 bis 100
Erschienen: 2015-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein Anspruch der Kl. auf Zahlung der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung wegen Annahmeverzugs nach §§ 611, 615 BGB käme nicht in Betracht, wenn die Kl. lediglich eine Tätigkeit im Rahmen eines Wiedereingliederungsverhältnisses angeboten hätte.

Schlagworte

KIRCHE EINRICHTUNG TÄTIGKEIT MITARBEITER ARBEITSZEIT ARBEITSVERTRAG ARBEITSLEISTUNG ES ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG TRAGEN VERSTÄNDNIS ISLAM ZEIT SCHULD KLEIDUNG