Heranziehung Teilzeitbeschäftigter zu Ruf-bereitschaften
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 2 · S. 105 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten darüber, ob die Kl. verpflichtet ist, aufgrund einer Betriebsvereinbarung sieben Regel-Rufbereitschaften pro 12-Monatsturnus zu leisten. Die Kl. ist seit 3.9.2001 am sog. Ticket Counter beschäftigt, zuletzt mit einer durchschnittlichen Grundarbeitszeit von 20 Wochenstunden (Beschäftigungsgrad 53,33% einer Vollzeit-kraft). Sie ist Mitglied des Münchner Betriebsrates {Betriebsrat MUC YX). Nach dem Teilzeit-Arbeitsvertrag vom 31.7.2001 ergeben sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten u. a. aus den jeweils gültigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Nach Ziffer 4 verteilt sich die ta…