CareLit Fachartikel
Disziplinarund ordnungsmaßnahmen während der zivilrechtlichen Unterbringung einer betreuten Person
Bienwald, W.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2015 · Heft 2 · S. 14 bis 17
Dokument
157011
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sind Rauchverbot, Einschränkung des Ausgangs oder ein Ausgangsverbot, Ausgangssperre für einen Tag, Verbot, den Etagenbalkon zu betreten, Einschränkung der Telefonbenutzung auf der Station, Wegnahme der Geldkarte zur Verhinderung der Geldautomatenbenutzung zulässige Maßnahmen gegen einen durch gerichtlich genehmigte Entscheidung des rechtlichen Betreuers freiheitsentziehend untergebrachten Betreuten, wenn dieser die Klinik unerlaubt verlassen hat oder sich mit anderen im Streit befindet?
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
EINRICHTUNG
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
Einschränkung
Einen
Betreuten
Rauchverbot
Ausgangs
Ausgangsverbot
Ausgangssperre
Verbot
Etagenbalkon
Betreten