Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) Teil 2 - Planung
Wiese, K.; Wentzler, A.; Stenger, F.; Scherrer, M.; Lutzenberger, S.; Linner, M.Th.; Jones, A.; Haffke, U.; Carter, A.; · Zentralsterilisation, Wiesbaden-Nordenstadt · 2015 · Heft 1 · S. 44 bis 48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
- Der Bauherr/der Betreiber der Einrichtung des Gesundheitswesens ernennt einen Zuständigen für dieses Projekt. Über diesen läuft die gesamte interne Kommunikation und Abstimmung mit den Nutzern und mit der Hygienekommission. Üblicherweise ist der Projektleiter des Bauherren der Leiter der Abteilung Technik, eine Projektgruppe oder der Betreiber selbst. Für die Projektplaner ist der Projektleiter des Bauherren ausschließlicher Ansprechpartner. Nutzer sind die Abteilungen, die von der Planung betroffen sind, hier z. B. die Leitung der AEMPdie Verantwortlichen für die Medizinprodukteaufbereitung.