Der gesetzliche Behinderungsbegriff im Wandel der Zeit
Löbner, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2015 · Heft 2 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention ist spätestens seit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde in New York im März 2009 auch hierzulande verbindlich. Ziel der Konvention ist es, allen Menschen mit Behinderung, ungeachtet von deren Art und Umfang bzw. Schwere, die volle und gleichberechtigte Inanspruchnahme aller Menschenrechte und Grundfreiheiten zu ermöglichen. Im Jahr 2011 wurde dann der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen.l In diesem Dokument sind vielf…