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Krankenkasse in Abwicklung § 155 Abs. 2 SGB V LG Berlin, Urteil vom 11.11.2014- 36 0 218/13 -
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2015 · Heft 2 · S. 26 bis 30
Dokument
157079
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aktionäre schließen mit der Beklagten Geschäftsbesorgungsverträge ab. Insbesondere verhandelt sie für die Krankenkassen Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen. Die Preisnachlässe werden von diesen an die beteiligten Krankenkassen oder an die Beklagte vergütet. Die Beklagte schüttet die an sie gezahlten Preisnachlässe im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge an die beteiligten Krankenkassen aus.
Schlagworte
KRANKENKASSE
VEREINBARUNG
GERICHT
URTEIL
LEISTUNG
RECHT
BERLIN
ES
GENERIKA
SCHREIBEN
INTERNET
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ZEIT