Die Zulässigkeit von Arzneimittelbezeichnungen unter Verwendung von Dachmarken und das Verbraucherleitbild bei der arzneimittelrechtlichenIrreführung
Vorländer, J.; Zindel, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 59 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Juni 2013 hatte das OVG NRW im Rahmen des sogenannten „Fenistil®-Urteils entschieden, dass — so der Leitsatz des Gerichts — die Verwendung einer Dachmarke in der Bezeichnung eines Arzneimittels regelmäßig irreführend ist, wenn das Arzneimittel einen anderen Wirkstoff enthält, als die unter der Dachmarke bereits vermarkteten Arzneimittel. Die Verwendung von Dachmarken für Arzneimitteiserien erschien damit zunächst aufgrund der Annahme der Irreführung nach § 8 AMG kaum mehr möglich. Mit dem Urteil im Fall „Aktren® hat das OVG NRW im Februar 2014 die Verwendung einer gemeinsamen Dachmarke für zum einen ibuprofen…