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Die Zulässigkeit von Arzneimittelbezeichnungen unter Verwendung von Dachmarken und das Verbraucherleitbild bei der arzneimittelrechtlichenIrreführung

Vorländer, J.; Zindel, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 59 bis 63

Dokument
157123
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Vorländer, J.; Zindel, J.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
59 bis 63
Erschienen: 2014-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Juni 2013 hatte das OVG NRW im Rahmen des sogenannten „Fenistil®-Urteils entschieden, dass — so der Leitsatz des Gerichts — die Verwendung einer Dachmarke in der Bezeichnung eines Arzneimittels regelmäßig irreführend ist, wenn das Arzneimittel einen anderen Wirkstoff enthält, als die unter der Dachmarke bereits vermarkteten Arzneimittel. Die Verwendung von Dachmarken für Arzneimitteiserien erschien damit zunächst aufgrund der Annahme der Irreführung nach § 8 AMG kaum mehr möglich. Mit dem Urteil im Fall „Aktren® hat das OVG NRW im Februar 2014 die Verwendung einer gemeinsamen Dachmarke für zum einen ibuprofen…

Schlagworte

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