CareLit Fachartikel
Zu den Vorwirkungen neuer EU-Richtlinien RL 2004/18/EG: Art. 53 I; RE 2014/24/EU Art. 67 II; VOE/A-EG § 19 IX
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 71 bis 74
Dokument
157126
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Bekanntmachung vom April 2014 (berichtigt im Juli 2014) schrieb die Antragsgegnerin in vier Fachloscn einen Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130 Abs. 8 SGB V im offenen Verfahren aus. Das Fachlos 1 betrifft den Wirkstoff Interferon beta 1-b; Verträge sollen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen werden. Die Fachlose 2 bis 4 betreffen andere Arzneimittel-Wirkstoffe; dabei soll jeweils mit nur einem pharmazeutischen Unternehmen abgeschlossen werden. Die Antragstellerin, die Arzneimittelimporteur ist, hat sich an der Ausschreibung nicht beteiligt.
Schlagworte
RICHTLINIE
LEISTUNG
UNTERNEHMEN
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
VERTRÄGE
PATIENTEN-COMPLIANCE
VERSTÄNDNIS
ZIELE
ZEIT
ES
UNTERLAGEN
PROGNOSE
HÖHE
NATUR