CareLit Fachartikel

Zu den Vorwirkungen neuer EU-Richtlinien RL 2004/18/EG: Art. 53 I; RE 2014/24/EU Art. 67 II; VOE/A-EG § 19 IX

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 71 bis 74

Dokument
157126
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
71 bis 74
Erschienen: 2014-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Durch Bekanntmachung vom April 2014 (berichtigt im Juli 2014) schrieb die Antragsgegnerin in vier Fachloscn einen Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130 Abs. 8 SGB V im offenen Verfahren aus. Das Fachlos 1 betrifft den Wirkstoff Interferon beta 1-b; Verträge sollen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen werden. Die Fachlose 2 bis 4 betreffen andere Arzneimittel-Wirkstoffe; dabei soll jeweils mit nur einem pharmazeutischen Unternehmen abgeschlossen werden. Die Antragstellerin, die Arzneimittelimporteur ist, hat sich an der Ausschreibung nicht beteiligt.

Schlagworte

RICHTLINIE LEISTUNG UNTERNEHMEN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN VERTRÄGE PATIENTEN-COMPLIANCE VERSTÄNDNIS ZIELE ZEIT ES UNTERLAGEN PROGNOSE HÖHE NATUR