Keine Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens „Pferdesalbe für menschliche Kosmetik-Produkte Marken G $ 8 II Nr. 1
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 80 bis 82
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Wortzeichen „Pfcrdesalbc ist nicht für Waren aus dem Bereich menschlicher Kosmetik (z. B. Seifen; Mittel zur Körperund Schönheitspflege; Massagegele) eintragungsfähig. Für diese Produkte besteht keine Unterscheidungskraft des Kennzeichens, da es sich um eine beschreibende Angabc handelt. Der Verkehr kann dem Begriff „Pferdesalbe entnehmen, für welche Art der Anwendung die Ware bestimmt ist, und beschränkt den Begriff nicht auf nicht-menschliche Anwendungsweisen. Der Begriff wird als Sachhinweis darauf verstanden, dass das jeweilige Produkt z. B. als Inhaltsstoff eine kühlende, durchblutungsförderndc etc. Sal…