CareLit Fachartikel

Keine Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens „Pferdesalbe für menschliche Kosmetik-Produkte Marken G $ 8 II Nr. 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 80 bis 82

Dokument
157129
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
80 bis 82
Erschienen: 2014-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Wortzeichen „Pfcrdesalbc ist nicht für Waren aus dem Bereich menschlicher Kosmetik (z. B. Seifen; Mittel zur Körperund Schönheitspflege; Massagegele) eintragungsfähig. Für diese Produkte besteht keine Unterscheidungskraft des Kennzeichens, da es sich um eine beschreibende Angabc handelt. Der Verkehr kann dem Begriff „Pferdesalbe entnehmen, für welche Art der Anwendung die Ware bestimmt ist, und beschränkt den Begriff nicht auf nicht-menschliche Anwendungsweisen. Der Begriff wird als Sachhinweis darauf verstanden, dass das jeweilige Produkt z. B. als Inhaltsstoff eine kühlende, durchblutungsförderndc etc. Sal…

Schlagworte

MARKETING BUNDESGERICHTSHOF VERSORGUNGSBEREICH WIRKUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG SEIFEN SCHÖNHEITSPFLEGE SALBEN REGISTER WERBUNG INTERNET PFERDE MENSCHEN WAHRNEHMUNG HANDEL