Lokale und globale Bedrohung
Siegmund-Schultze, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 2 · S. 224 bis 225
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künftig solle nicht erst ein nosokomialer Ausbruch gemeldet werden müssen, - für 4MRGN wird ein Ausbruch als > 1 Fall in zeitlicher Nähe definiert - sondern bereits der erste Nachweis, damit die Gesundheitsämter Zeit gewönnen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf werde schon zwischen den Ressorts abgestimmt und solle im Sommer in Kraft treten, hieß es aus dem Bundesgesundheitsminsterium. Außerdem sei der Kieler Fall Anlass zu prüfen, ob Screeningverfahren angepasst und Patienten mehr als bisher im Vorfeld geplanter Klinikaufenthalte auf solch hochgefährliche Keime untersucht werden müssten.