CareLit Fachartikel
Wann greift die Unfallversicherung?
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2015 · Heft 1 · S. 16 bis 17
Dokument
157156
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigte sind im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dienstreisen bei-spielsweise zu Fortbildungen, Kongressen, Dienstbesprechungen oder Außendiensten sind Teil der versicherten Tätigkeit und werden im Interesse des Betriebs unternommen. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nicht „rund um die Uhr.
Schlagworte
VERSICHERUNGSSCHUTZ
URTEIL
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
UNFALL
SPIELEN
REISEN
ES
ARBEIT
MITTAGESSEN
HAND
PRIVATSPHÄRE
ORIENTIERUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
faktor Arbeitsschutz
Heidelberg