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Wann greift die Unfallversicherung?

faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2015 · Heft 1 · S. 16 bis 17

Dokument
157156
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2015-01-01 00:00:00
ISSN
2190-3077
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigte sind im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich alle Tätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dienstreisen bei-spielsweise zu Fortbildungen, Kongressen, Dienstbesprechungen oder Außendiensten sind Teil der versicherten Tätigkeit und werden im Interesse des Betriebs unternommen. Der Versicherungsschutz besteht allerdings nicht „rund um die Uhr.

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ URTEIL ARBEITGEBER TÄTIGKEIT UNFALL SPIELEN REISEN ES ARBEIT MITTAGESSEN HAND PRIVATSPHÄRE ORIENTIERUNG ARBEITSVERHÄLTNIS faktor Arbeitsschutz Heidelberg