Ich kann nicht mehr.
Morgenthal, P.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 40 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für Hebammen, die in Kliniken angestellt sind, eine Regelarbeitszeit von acht Stunden pro Werktag, also bei einer Sechstagewoche eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich geschaffen wird, so dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Weil die 48 Stunden bereits durch die Ableistung von zwei regulären Diensten und zwei Bereitschaftsdiensten erreicht werden, liefe…