CareLit Fachartikel
Mangelwirtschaft hausgemacht - Zulagenansprüche bestehen auch bei der Topfwirtschaft
Beilke, S.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 99 bis 101
Dokument
157172
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch die „Topfwirtschaft schließt eine Verwendungszulage nicht aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. 9. 2014 entschieden, dass die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung - die für eine bei längerer Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes u. U. zu zahlende Zulage nach §46 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorliegen müssen - dann gegeben sind, wenn eine entsprechende freie Planstelle vorhanden ist und der Besetzung der Planstelle keine haushaltsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen
Schlagworte
URTEIL
WAHRNEHMUNG
WIRTSCHAFT
ZEIT
ZULAGENREGELUNG
AUFGABENSTELLUNG
HAND
PARIS
BEURTEILUNG
LEISTUNG
Die Personalvertretung
Berlin