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Mangelwirtschaft hausgemacht - Zulagenansprüche bestehen auch bei der Topfwirtschaft

Beilke, S.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 99 bis 101

Dokument
157172
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Beilke, S.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
99 bis 101
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Auch die „Topfwirtschaft schließt eine Verwendungszulage nicht aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. 9. 2014 entschieden, dass die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung - die für eine bei längerer Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes u. U. zu zahlende Zulage nach §46 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorliegen müssen - dann gegeben sind, wenn eine entsprechende freie Planstelle vorhanden ist und der Besetzung der Planstelle keine haushaltsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen

Schlagworte

URTEIL WAHRNEHMUNG WIRTSCHAFT ZEIT ZULAGENREGELUNG AUFGABENSTELLUNG HAND PARIS BEURTEILUNG LEISTUNG Die Personalvertretung Berlin