Dienstbefreiung für Teilnahme an Personalratsschulung
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 102 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Antrag der Klägerin, ihrem Arbeitszeitkonto eine weitere Gutschrift von 16 Stunden hinzuzufügen, welche sie über ihre regelmäßige Arbeitszeit von 24 Stunden hinaus an der Schulung teilgenommen habe, und sie dementsprechend den vollbeschäftigten beamteten Schulungsteilnehmern gleichzustellen, lehnte die Beklagte ab. Zutreffend sei zwar, dass gemäß §39 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 NPersVG Mitgliedern des Personalrats, welche durch die Erfüllung ihrer Aufgaben über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht würden, Dienstoder Arbeitsbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren sei, und dass dies sinngemäß au…