CareLit Fachartikel

Zuständigkeit der Personalräte bei gemeinsamen Einrichtungen

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 108 bis 113

Dokument
157174
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
108 bis 113
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Gemäß § 44h Abs. 3 SGBII stehen der Personalvertretung der gemeinsamen Einrichtung alle Rechte entsprechend den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu, soweit der Trägerversammlung oder dem Geschäftsführer Entscheidungsbefugnisse in personalrechtlichen, personalwirtschaftlichen, sozialen oder die Ordnung der Dienststelle betreffenden Angelegenheiten zustehen. Die Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber bleiben unberührt, soweit die Entscheidungsbefugnisse bei den Trägern verbleiben. Die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit knüpft somit akzessorisch an die Entschei…

Schlagworte

EINRICHTUNG GESCHÄFTSFÜHRER EINGRUPPIERUNG PERSONALRAT ENTSCHEIDUNG TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ARBEIT ES HAND EFFIZIENZ VERSTÄNDNIS ARBEITSVERHÄLTNIS Die Personalvertretung Berlin