Entgeltschutz bei Zulagen für Personalratsmitglieder
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 113 bis 114
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Wirkung vom 1.1.2007 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen auf 48 Stunden herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch Individualvereinbarung mit Zustimmung des Betroffenen die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst auf bis zu 54 Stunden zu erhöhen. In diesen Fällen gewährt die Beklagte den Beamten nach dem „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen eine Zulage von 20 Euro…