CareLit Fachartikel

Entgeltschutz bei Zulagen für Personalratsmitglieder

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 113 bis 114

Dokument
157175
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
113 bis 114
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Mit Wirkung vom 1.1.2007 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen auf 48 Stunden herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch Individualvereinbarung mit Zustimmung des Betroffenen die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst auf bis zu 54 Stunden zu erhöhen. In diesen Fällen gewährt die Beklagte den Beamten nach dem „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen eine Zulage von 20 Euro…

Schlagworte

ARBEITSZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN TÄTIGKEIT VERSORGUNGSBEREICH GESETZ LEISTUNG HÖHE FEUERWEHR RECHTSPRECHUNG PERSONEN WAHRNEHMUNG ARBEITSLEISTUNG ES SICHERHEIT Die Personalvertretung Berlin