CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 114 bis 116

Dokument
157176
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
114 bis 116
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Beamter zum Zeitpunkt seiner Bewerbung auf einen mit einer Bündelbewertung A 9 mittlerer Dienst/A 9 mit Amtszulage bewerteten Dienstposten noch in einem Amt nach A 8 geführt, und wird er dann in ein Amt nach A 9 mittlerer Dienst befördert und anschließend auf einem ebenfalls gebündelt nach A 9 mittlerer Dienst/A 9 mit Amtszulage bewerteten Dienstposten eingesetzt, so unterliegt die nachfolgende Umsetzung auf eine gleich bewertete Bündelungsstelle A 9 mittlerer Dienst/A 9 mit Amtszulage nicht der Mitbestimmung nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG (Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit).

Schlagworte

TÄTIGKEIT MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG VERGLEICH BEWERBUNG ENTSCHEIDUNG ES Die Personalvertretung Berlin