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KANN DER PATIENT DAS (NOCH) ENTSCHEIDEN?

Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 3 · S. 84 bis 86

Dokument
157243
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
84 bis 86
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Wenn es in Krankenhäusern oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen zu Verweigerungshaltungen kommt, etwa bei der Grundpflege oder Medikamenteneinnahme, ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten betroffen. Pflegende müssen die rechtliche Bedeutung dieses Begriffs kennen, um in einer solchen beschriebenen Situation richtig agieren zu können. Im Klinikund Heimalltag gibt es aber auch noch weitere Selbstbestimmungsfähigkeiten der zu betreuenden Personen. Diese werden im Folgenden vorgestellt und im Hinblick auf ihre rechtliche Relevanz erläutert.

Schlagworte

PATIENT ENTSCHEIDUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT DEMENZ BETREUUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN PATIENTEN PERSONEN MENSCHEN PERSÖNLICHKEIT TOD KIND BEVOLLMÄCHTIGTER EHE INJEKTIONEN