CareLit Fachartikel
FILMEN IM BEWOHNER-ZIMMER ERLAUBT?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 3 · S. 87
Dokument
157244
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da das Zimmer des Bewohners von ihm gemietet ist, kann er damit verfahren wie zu Hause auch. In den eigenen vier Wänden kann er jederzeit Kameras zur Überwachung installieren. Das Altenund Pflegeheim kann mit der Hausordnung lediglich das Zusammenleben mit den anderen Bewohnern und den Umgang mit den Mitarbeitern regeln, soweit es um den gemeinsamen Bereich der Bewohnergemeinschaft geht.
Schlagworte
MITARBEITER
RECHT
TECHNIK
PFLEGEHEIM
ANGEHÖRIGE
ARBEITGEBER
Zimmer
Bewohners
Gemietet
Damit
Verfahren
Hause
Eigenen
Wänden
Jederzeit
Kameras