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FILMEN IM BEWOHNER-ZIMMER ERLAUBT?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 3 · S. 87

Dokument
157244
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
87
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Da das Zimmer des Bewohners von ihm gemietet ist, kann er damit verfahren wie zu Hause auch. In den eigenen vier Wänden kann er jederzeit Kameras zur Überwachung installieren. Das Altenund Pflegeheim kann mit der Hausordnung lediglich das Zusammenleben mit den anderen Bewohnern und den Umgang mit den Mitarbeitern regeln, soweit es um den gemeinsamen Bereich der Bewohnergemeinschaft geht.

Schlagworte

MITARBEITER RECHT TECHNIK PFLEGEHEIM ANGEHÖRIGE ARBEITGEBER MENSCHEN ARBEIT VERSTÄNDNIS PERSONEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen