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Gruber, B.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 3 · S. 182 bis 184

Dokument
157270
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Gruber, B.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 32
Seiten
182 bis 184
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Infektionsschutzgesetz, hier vor allem § 23, sind Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgefordert, die Kolonisation oder Tnfektion mit besonderen Erregern der nachfolgenden Einrichtung zu melden. Dieses ge-schieht leider noch nicht regelhaft. Jedoch sollte eine Information über den Erregerstatus nicht die Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung verhindern. Der Risikofaktor einer bestehenden MRSA-lnfektion ist bei der direkten Übernahme eines Patienten aus einem Krankenhaus geringer als bei einer späteren Aufnahme.

Schlagworte

EINRICHTUNG GRUPPE REHABILITATION MRSA PATIENT KRANKENHAUS führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen