CareLit Fachartikel
Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Arbeitsalltag, Teil 2: Familiengerechte Arbeitszeiten und Sonderurlaub Arbeitgeber muss Rücksicht nehmen
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2015 · Heft 3 · S. 180 bis 182
Dokument
157282
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Pflegebereich sind geregelte Arbeitszeiten so gut wie nie arbeitsvertraglich vereinbart. Das Schichtsystem macht einen langfristigen regelmäßigen Arbeitsalltag unmöglich. Bei der Einteilung der Schichten und bei der Verteilung der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber jedoch die familiären Pflichten der Arbeitnehmer berücksichtigen. Gerichte urteilten diesbezüglich immer wieder im Sinne der Arbeitnehmer. Der Artikel stellt Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers im Hinblick auf Familienpflichten von Arbeitnehmern dar. Außerdem wird die Rechtslage zum Sonderurlaub erläutert.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
TVÖD
ARBEITSZEIT
FAMILIE
ARBEITSVERTRAG
ZEIT
LEISTUNG
ARBEITSLEISTUNG
MÜTTER
KINDERBETREUUNG
FRAUEN
BERLIN
ARBEITSPLATZ
HÖHE
ES