CareLit Fachartikel
BSC: Nächtliche Assistenz wird nur gezahlt, falls vorab vereinbart
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 58 bis 59
Dokument
157310
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landessozialgcricht NRW halte den Sozialhilfeträger noch zur Zahlung verurteilt, das BSG hob jedoch das Urteil auf und gab der Revision des Sozialhilfeträgers statt. Eine Pflicht zur zusätzlichen Zahlung der Nachtwachen bestehe nur dann, wenn der Hüfeemplänger vertraglich gegenüber dem Heim zur Zahlung verpflichtet sei. Im konkreten Fall oblagen den Klägern jedoch aus ihrem Heimvertrag heraus keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
AUFNAHME
PERSONAL
ALTENHEIM
EINRICHTUNG
VEREINBARUNG
LEISTUNG
ES
PERSONEN
PATIENTEN
PRAXIS
ZEIT
PSYCHIATRIE
RISIKO
SOFTWARE
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