CareLit Fachartikel

BSC: Nächtliche Assistenz wird nur gezahlt, falls vorab vereinbart

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 58 bis 59

Dokument
157310
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Landessozialgcricht NRW halte den Sozialhilfeträger noch zur Zahlung verurteilt, das BSG hob jedoch das Urteil auf und gab der Revision des Sozialhilfeträgers statt. Eine Pflicht zur zusätzlichen Zahlung der Nachtwachen bestehe nur dann, wenn der Hüfeemplänger vertraglich gegenüber dem Heim zur Zahlung verpflichtet sei. Im konkreten Fall oblagen den Klägern jedoch aus ihrem Heimvertrag heraus keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen.

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER AUFNAHME PERSONAL ALTENHEIM EINRICHTUNG VEREINBARUNG LEISTUNG ES PERSONEN PATIENTEN PRAXIS ZEIT PSYCHIATRIE RISIKO SOFTWARE BERLIN