CareLit Fachartikel

Neue Regeln rund um den Bereitschaftsdienst

Meurer, F.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 60 bis 61

Dokument
157311
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Meurer, F.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

So sieht die Neufassung der Pflegemindestlohn-verordnung („Zweite Verordnung über zwingen-de Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche) neben einer Erhöhung des Pflegemindestlohns auf 9, 40 Euro im Westen und 8, 65 Euro im Osten unter anderem erstmals eine Regelung für die Vergütung von Bereitschaftsdiensten vor - also für Zeiten, in denen sich die Pflegekraft zwar an einem bestimmten Ort aufhalten muss, in der Re-gei aber keine oder nur geringe Arbeit anfällt. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) reagierte damit - in Umsetzung der Empfehlungen einer hierfür eingesetzten Pflegekommissio…

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST ZEIT URTEIL ALTENHEIM RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND ARBEITSLEISTUNG FRAUEN HÖHE Hannover