Neue Regeln rund um den Bereitschaftsdienst
Meurer, F.; · Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
So sieht die Neufassung der Pflegemindestlohn-verordnung („Zweite Verordnung über zwingen-de Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche) neben einer Erhöhung des Pflegemindestlohns auf 9, 40 Euro im Westen und 8, 65 Euro im Osten unter anderem erstmals eine Regelung für die Vergütung von Bereitschaftsdiensten vor - also für Zeiten, in denen sich die Pflegekraft zwar an einem bestimmten Ort aufhalten muss, in der Re-gei aber keine oder nur geringe Arbeit anfällt. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) reagierte damit - in Umsetzung der Empfehlungen einer hierfür eingesetzten Pflegekommissio…