CareLit Fachartikel

Stellenwechsel: Kein Anspruch auf doppelten Urlaub

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 62 bis 63

Dokument
157312
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer, der am 12.04.2010 eine neue Beschäftigung antrat und Ende Mai 2011 im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber wieder ausschied, hatte lediglich im Oktober 2010 einen Tag Urlaub genommen. In der Folge erkrankte der Arbeitnehmer vom 15.11.2010 bis zum 10.04.2011 arbeitsunfähig. Am 14.10.2011 machte der Mitarbeiter die Abgeltung von 29 Tagen Resturlaub aus dem Jahr 2010 geltend. Zur Begründung des Resturlaubs argumentierte er, er habe bei seinem vorherigen Arbeitgeber für das Jahr 2010 keinen Urlaub erhalten, weshalb ihm für 2010 noch 29 Urlaubstage abzugelten seie…

Schlagworte

URLAUB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MITARBEITER URTEIL FRAU BESCHEINIGUNG BERLIN ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover