CareLit Fachartikel
Überschreitung der Toleranzgrenze beim Wegegeld für Hausgeburtsbetreuung
Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 3 · S. 232 bis 233
Dokument
157347
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich kann die Krankenkasse nach §3 Abs. 3 HebGV das Wegegeld kürzen, wenn eine andere als die nächstwohnende Hebamme Hilfe geleistet hat. Und zwar dann, wenn der Weg von der Wohnung oder Praxis der gerufenen Hebamme zum Geburtsort mehr als 20 Kilometer (das ist die Toleranzgrenze) länger ist als der Weg von der Wohnung oder Praxis der (nächstwohnenden) Hebamme, die stattdessen hätte herangezogen werden können.
Schlagworte
HEBAMME
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
HAUSGEBURT
KRANKENKASSE
URTEIL
WOHNUNG
PRAXIS
LEISTUNG
NACHSORGE
DEUTSCHLAND
ES
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