Einstellen einer künstlichen Ernährung bei schwerer Alzheimer-Demenz
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 2 · S. 313
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten mit einer schweren Demenz haben, wie alle Patienten, ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung. Art und Ausmaß ihrer Behandlung sind gemäß der medizinischen Indikation vom Arzt zu verantworten. Medizinische Maß-nahmen sind mit dem Patientenvertreter zu besprechen. Dabei ist der zuvor geäußerte oder der mutmaßliche Wille des Patienten zu achten. Einmal eingeleitete medizinische Maßnahmen sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie weiterhin indiziert sind und noch dem Patientenwillen entsprechen. Andernfalls sind sie einzustellen. Das gilt auch dann, wenn sich der Pa-tient noch nicht im Sterbep…