Rechtliche Risiken in der Praxis (Teil 2)
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 3 · S. 29 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunächst ist klarzustellen, dass Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, z.B. Urteil vom 10.03.2015, 6 AZR 217/04 oder 13.10.2010, 5 AZR 648/09) grundsätzlich nicht verpflichtet sind, eine Vergütungsabrechnung zu überprüfen. Wenn ein Mitarbeiter aber eine erhebliche Mehrzahlung erhält, die er sich nicht erklären kann, muss er diese dem Arbeitgeber anzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, muss er die Überzahlung selbst dann zurückzahlen, wenn es eine tariflich-vertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfrist gibt, nach der der Rückzahlungsanspruch verfällt, wenn er nicht rechtzeiti…