Heilmittel-Verordnungsregress: Grundlasen, Besonderheiten und Tipps
Vogt, S.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 64 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Vertragsarzt ist gemäß §295 Abs. 1 SGBV verpflichtet, in seinen Abrechnungsunterlagen die von ihm erbrachten Leistungen aufzuzeichnen und quartalsbezogen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in seiner Region zu übermitteln. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind demgegenüber - neben den Krankenkassen - vom Gesetzgeber aufgerufen die Rechtmäßigkeit und sachliche und rechnerische Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. 1 Im Mittelpunkt dieses Prüfgeschehens steht heute nicht mehr die Korrektur der ärztlichen Honorare, der Fokus liegt vielmehr auf der Kontrolle d…