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Heilmittel-Verordnungsregress: Grundlasen, Besonderheiten und Tipps

Vogt, S.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 64 bis 71

Dokument
157514
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Vogt, S.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
64 bis 71
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Jeder Vertragsarzt ist gemäß §295 Abs. 1 SGBV verpflichtet, in seinen Abrechnungsunterlagen die von ihm erbrachten Leistungen aufzuzeichnen und quartalsbezogen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in seiner Region zu übermitteln. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind demgegenüber - neben den Krankenkassen - vom Gesetzgeber aufgerufen die Rechtmäßigkeit und sachliche und rechnerische Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. 1 Im Mittelpunkt dieses Prüfgeschehens steht heute nicht mehr die Korrektur der ärztlichen Honorare, der Fokus liegt vielmehr auf der Kontrolle d…

Schlagworte

KRANKENKASSE THERAPIE BERATUNG KOSTEN PATIENT LEISTUNG Ärzte Rechtsdepesche Köln