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Heilmittel-Verordnungsregress: Grundlasen, Besonderheiten und Tipps

Vogt, S.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 64 bis 71

Dokument
157514
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Vogt, S.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
64 bis 71
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Jeder Vertragsarzt ist gemäß §295 Abs. 1 SGBV verpflichtet, in seinen Abrechnungsunterlagen die von ihm erbrachten Leistungen aufzuzeichnen und quartalsbezogen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in seiner Region zu übermitteln. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind demgegenüber - neben den Krankenkassen - vom Gesetzgeber aufgerufen die Rechtmäßigkeit und sachliche und rechnerische Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu überprüfen. 1 Im Mittelpunkt dieses Prüfgeschehens steht heute nicht mehr die Korrektur der ärztlichen Honorare, der Fokus liegt vielmehr auf der Kontrolle d…

Schlagworte

KRANKENKASSE THERAPIE BERATUNG KOSTEN PATIENT LEISTUNG ES RISIKO FURCHT PATIENTEN RECHTSPRECHUNG PRAXIS SCHREIBEN ROLLE RICHTLINIE UNTERLAGEN