CareLit Fachartikel
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte LAG Mainz vom 11. 12. 2014(5 Sa 406/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 72 bis 73
Dokument
157515
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung. Die 1978 geborene Klägerin ist seit 16. Juni 2010 bei der beklagten Klinik als Verwaltungsfachangestellte angestellt. Die Klägerin ist seit dem 20. August 2012 - mit Ausnahme von Genesungsphasen, in denen sie bezahlten Erholungsurlaub nahm - bis heute arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
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ARBEITGEBER
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ENTSCHEIDUNG
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Verwaltungsfachangestellte
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August