Begleichung ungedeckter Heimkosten durch den Träger der Sozialhilfe SG Dortmund vom 24.10.2014 (S 41 SO 418/14 ER)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 78 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vollständige Angaben zu seinem und dem Einkommen und Vermögen seiner Ehefrau konnte der Antragsteller nicht machen. Die selbst an einer chronischen Psychose leidende Ehefrau war nicht bereit diesbezügliche Auskünfte zu erteilen oder Nachweispapiere auszuhändigen. Lediglich den Kontostand des Girokontos des Antragstellers (629,77 Euro) und eines Sparbuchs (1385,82 Euro) sowie eine Lebensversicherung (Rückkaufswert: 2090,69 Euro) und das Eigentum an einem 16 Jahre alten Pkw wurde nachgewiesen. Der An-tragsgegner lehnte die Gewährung der beantragten Leistungen wegen des fehlenden Nachweises der Hilfebedürftigkeit a…