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Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpfleserische Leistungen durch Podologen BFHvom 1.10.2014 (XI R 13/14)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 80 bis 83

Dokument
157519
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
80 bis 83
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Sei medizinisch indizierten fußpflegerisehen Leistungen i.S.d. § 3 PodG, die Podologen erbringen, handelt es sich um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, während „selbstindizierte Behandlungen keine Heilbehandlungen sind. Als Nachweis des therapeutischen Zwecks von Leistungen können nicht nur ärztliche Verordnungen dienen, sondern auch andere Unterlagen, die zum therapeutischen Zweck eine vergleichbare Aussagekraft wie ärztliche Verordnungen haben und von Personen stammen, die zur Feststellung des therapeutischen Zwecks befähigt sind.

Schlagworte

LEISTUNG BERLIN TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG UNTERLAGEN PERSONEN NÄGEL PATIENTEN CORTISON TELEFON TELEFAX INTERNET ORGANISATIONEN BERATER