CareLit Fachartikel
Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpfleserische Leistungen durch Podologen BFHvom 1.10.2014 (XI R 13/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 80 bis 83
Dokument
157519
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sei medizinisch indizierten fußpflegerisehen Leistungen i.S.d. § 3 PodG, die Podologen erbringen, handelt es sich um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, während „selbstindizierte Behandlungen keine Heilbehandlungen sind. Als Nachweis des therapeutischen Zwecks von Leistungen können nicht nur ärztliche Verordnungen dienen, sondern auch andere Unterlagen, die zum therapeutischen Zweck eine vergleichbare Aussagekraft wie ärztliche Verordnungen haben und von Personen stammen, die zur Feststellung des therapeutischen Zwecks befähigt sind.
Schlagworte
LEISTUNG
BERLIN
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
UNTERLAGEN
PERSONEN
NÄGEL
PATIENTEN
CORTISON
TELEFON
TELEFAX
INTERNET
ORGANISATIONEN
BERATER