Rauchmelder - ein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung
Kamps, N.; · Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 94 bis 95
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den GKV-Versicherten ist durch die Versorgung mit Hilfsmitteln eine mögliehst selbstständige Lebensführung unter Berücksichtigung des allgemeinen Grundbedürfnisses nach selbstständigem Wohnen zu ermöglichen, so die Feststellung des Bundessozialgerichts (BSG). 1 Umfasst sind auch die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, die notwendig sind, um selbstbestimmt im häuslichen Umfeld verbleiben zu können. Es gehe darum, die elementare Lebensführung zu Hause zu ermöglichen und die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die Erfüllung dieser Bedingungen sei aber wegen der auf die medizinische Rehabilit…