Arzthaftungsprozess mit Sachverständigengutachten
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 134 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dennoch leitete der Kläger gegen die Beklagte ein Schlichtungsverfahren ein. Das dort eingeholte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. L. vom 17.4.2012 (Anlagenband) bejaht eine absolute OP-Indikation zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Rupturblutung. Weiter stellt das Gutachten zur offenen Aneurysmaausschaltung ein bis zu 60%iges Risiko (an anderer Stelle 40 bis 70 %) nachfolgender Potenzstörungen fest. Dagegen sei die endovaskuläre Methode, wenn sie technisch möglich sei, besonders bei über siebzigjährigen adipösen Patienten mit aktivem Sexualleben besonders günstig. Die anatomische Morphologie der…