CareLit Fachartikel
Beweis für ein ärztliches Aufklärungsgespräch
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 137 bis 139
Dokument
157530
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zweifel ist den Angaben des Arztes, dass eine Risikoaufklärung erfolgt ist, zu glauben, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist und einiger Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht worden ist. Das setzt voraus, dass unstreitig oder nachgewiesen ist, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat, in dem über den Eingriff gesprochen wurde.
Schlagworte
ALTERNATIVE
GESPRÄCH
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
THERAPIE
URTEIL
SCHADENSERSATZ
PATIENTEN
ZAHN
DOKUMENTATION
RISIKO
WAHRSCHEINLICHKEIT
OPTIMISMUS
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt