CareLit Fachartikel

Beweis für ein ärztliches Aufklärungsgespräch

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 6 · S. 137 bis 139

Dokument
157530
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
137 bis 139
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Im Zweifel ist den Angaben des Arztes, dass eine Risikoaufklärung erfolgt ist, zu glauben, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist und einiger Beweis für ein Aufklärungsgespräch erbracht worden ist. Das setzt voraus, dass unstreitig oder nachgewiesen ist, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Gespräch stattgefunden hat, in dem über den Eingriff gesprochen wurde.

Schlagworte

ALTERNATIVE GESPRÄCH SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN THERAPIE URTEIL SCHADENSERSATZ PATIENTEN ZAHN DOKUMENTATION RISIKO WAHRSCHEINLICHKEIT OPTIMISMUS Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt