MDK-Prüfungen in Krankenhäusern -Neues Verfahren nach § 17c KHG
Fischer, M.; Rösch, C.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 3 · S. 246 bis 250
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einer Änderung des § 17 c Absatz 2 KHG zum 1. August 2013 durch das Beitragsschuldengesetz vom 15. Juli 2013 hat der Gesetzgeber den Parteien der gemeinsamen Selbstverwaltung - dem GKV-Spitzenverband und der DKG - aufgegeben, das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1 c SGB V zu regeln. Mit der inzwischen vorliegenden Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1 c SGB V gemäß § 17 c Absatz 2 KHG (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) wurden neue Regelungen für MDK-Prüfungen von Krankenhausrechnungen geschaffen, die seit dem 1. Januar 2015 umzusetzen sind. Der folgende Beitrag soll…