Der Hirntod ist die Zäsur
Richter-Kuhlmann, E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 333
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz der Einigkeit über den möglichen Zeitpunkt für eine Organentnahme gibt es über die Definition des Todeszeitpunktes in dem Gremium unterschiedliche Ansichten: Die große Mehrheit des Ethikrates (19 Mitglieder) meint, dass der Hirntod ein sicheres Zeichen des Todes sei und dass nur toten Menschen Organe für eine postmortale Organspende entnommen werden dürften (Dead-Donor-Ru-le). „Der Hirntod ist das am besten begründete Kriterium für den Tod -das irreversible Ende der Einheit von Körper und Geist, sagte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel als Vertreter des Mehrheitsvotums.