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Der Hirntod ist die Zäsur

Richter-Kuhlmann, E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 333

Dokument
157552
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Richter-Kuhlmann, E.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
333
Erschienen: 2015-03-06 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Trotz der Einigkeit über den möglichen Zeitpunkt für eine Organentnahme gibt es über die Definition des Todeszeitpunktes in dem Gremium unterschiedliche Ansichten: Die große Mehrheit des Ethikrates (19 Mitglieder) meint, dass der Hirntod ein sicheres Zeichen des Todes sei und dass nur toten Menschen Organe für eine postmortale Organspende entnommen werden dürften (Dead-Donor-Ru-le). „Der Hirntod ist das am besten begründete Kriterium für den Tod -das irreversible Ende der Einheit von Körper und Geist, sagte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel als Vertreter des Mehrheitsvotums.

Schlagworte

TOD BIOLOGISCHER ORGANSPENDE GRUPPE KOMMUNIKATION ENTSCHEIDUNG HIRNTOD MENSCHEN PATIENTEN ARBEIT POLITIK TRANSPLANTATION SCHWANGERSCHAFT ROLLE FORTBILDUNG Deutsches Ärzteblatt