Wer wann wo behandeln darf
Gerst, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 340 bis 341
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein schwarzes J auf den Namensschildchen gab es für die Juristen, ein rotes M für die Mediziner unter den Teilnehmern des 44. Symposiums für Juristen und Ärzte in der Kaiserin Friedrich-Stiftung in Berlin. Die Mediziner waren bei der Veranstaltung zu dem Thema „Ausübung der Heilkunde - durch wen und wie? Delegation, Substitution, Assistenz am 20. und 21. Februar deutlich in der Unterzahl - auf zwei Juristen kam ein Arzt, was vielleicht damit zusammenhängen mag, dass Ärzte im Beisein von Juristen ihr latentes forensisches Risiko wittern, wohingegen Juristen dem Gesundheitsbereich als einem nicht unbedeutsamen Bet…