Erlösrelevante Zusatzentgelte erfolgreich einsetzen
Eckhold, C.; · Die Rotkreuzschwester, Berlin · 2015 · Heft 1 · S. 16 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Komplexbehandlung ist ein Zusatzentgelt (OPS 8-982.ff), das an definierte Mindestvoraussetzungen geknüpft ist und mit dem Erreichen von mindestens sieben Behandlungstagen das erste Mal abgerechnet werden kann, das zweite Mal bei mindestens 14 Behandlungstagen und das dritte und letzte Mal bei mindestens 21 Behandlungstagen. Zu den Mindestvoraussetzungen gehören zum Beispiel ein palliativmedizinisches Basisassessment zu Beginn der Behandlung, eine aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und die psychosoziale Stabilisierung des Patienten und der Angehörigen.