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Behandlungsund Patientensicherheit erfordert sichere SprachkenntnisseNiedersachsen startet Fachsprachprüfungen

Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 10 bis 11

Dokument
157582
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 88
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

Auf Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 26. /27. Juni 2014 sind die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gegebenenfalls durch eine Sprachprüfung nachzuweisen. In Niedersachsen wird der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) diesen Beschluss umsetzen. Zur Durchführung der Sprachprüfungen wurde die Ärztekammer Niedersachsen beauftragt. Für Humanmediziner wird die Prüfungsregelung wirksam ab 1. April 2015 und zu einem späteren Zeitpunkt auch für Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinderund Jugendpsychotherapeuten. Über Einzelheiten s…

Schlagworte

NIEDERSACHSEN SPRACHE GESPRÄCH APPROBATION GESCHÄFTSFÜHRER KRANKENHAUS PATIENTENSICHERHEIT BERUFSAUSÜBUNG ZAHNÄRZTE BERUFE FEHLDIAGNOSEN KRANKENUNTERLAGEN PERSONEN BERUFSAUSBILDUNG RISIKO Niedersächsisches Ärzteblatt