Behandlungsund Patientensicherheit erfordert sichere SprachkenntnisseNiedersachsen startet Fachsprachprüfungen
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 26. /27. Juni 2014 sind die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gegebenenfalls durch eine Sprachprüfung nachzuweisen. In Niedersachsen wird der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) diesen Beschluss umsetzen. Zur Durchführung der Sprachprüfungen wurde die Ärztekammer Niedersachsen beauftragt. Für Humanmediziner wird die Prüfungsregelung wirksam ab 1. April 2015 und zu einem späteren Zeitpunkt auch für Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinderund Jugendpsychotherapeuten. Über Einzelheiten s…