Was steht im Gesetz?
Höfling, W.; · Pro Alter, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 17 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die grundrechtliche Gewährleistung von Selbstbestimmung und Integrität dient zunächst einmal dem Schutz vor Einund Übergriffen anderer. Hinzu kommt eine Selbstbestimmungsdimension. Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein Freiheitsrecht ist. Außerdem habe „der Kranke oder Versehrte das volle Selbstbestimmungsrecht über seine leiblich-seelische Integrität. Die Bestimmung über diese Integrität gehöre „zum ureigensten Bereich der Personali-tät des Menschen. In diesem Bereich ist er aus Sicht des Grundgesetze…