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Was steht im Gesetz?

Höfling, W.; · Pro Alter, Köln · 2015 · Heft 3 · S. 17 bis 20

Dokument
157588
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pro Alter, Köln
Autor:innen
Höfling, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
17 bis 20
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
1430-1911
DOI

Zusammenfassung

Die grundrechtliche Gewährleistung von Selbstbestimmung und Integrität dient zunächst einmal dem Schutz vor Einund Übergriffen anderer. Hinzu kommt eine Selbstbestimmungsdimension. Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass das in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein Freiheitsrecht ist. Außerdem habe „der Kranke oder Versehrte das volle Selbstbestimmungsrecht über seine leiblich-seelische Integrität. Die Bestimmung über diese Integrität gehöre „zum ureigensten Bereich der Personali-tät des Menschen. In diesem Bereich ist er aus Sicht des Grundgesetze…

Schlagworte

STERBEN RECHT LEBEN SUIZID STERBEHILFE THERAPIE DEUTSCHLAND ORIENTIERUNG MENSCHEN VERHALTEN TOD PATIENTEN MEDIZIN RISIKO SCHWEIZ PRAXIS