CareLit Fachartikel

Neue Regeln zum Bereitschaftsdienst

MEURER, F.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 4

Dokument
157606
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
MEURER, F.;
Ausgabe
Heft 2 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
4
Erschienen: 2015-02-27 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Fehlen einer solchen Regelung hatte das BAG aber gerade maßgeblich zur Begründung seiner Entscheidung herangezogen. Solange eine Unterscheidung zwischen normaler Arbeitszeit und Bereitschaftszeit in der Pflegemindestlohnverordnung nicht geregelt sei, so die Richter, seien Bereitschaftszeiten daher mit dem vollen Pflege-Mindestlohn zu vergüten.

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITGEBER BEREITSCHAFTSDIENST SICHERHEIT ARBEITSZEIT TARIFVERTRAG STIRN ENTSPANNUNG HÖHE DEUTSCHLAND ARBEIT ZEIT ARBEITSLEISTUNG RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover