CareLit Fachartikel
GEMA und MPLC: Wann sind Gebühren fällig?
HAUPT, S.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 2 · S. 7
Dokument
157609
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hinsichtlich der urheberrechtlichen Relevanz der Nutzung von Musik und Filmen geht es nur um die Frage, ob die Nutzung privat ist. Wenn das nicht der Fall ist, liegt eine öffentliche Wiedergabe bzw. eine öffentliche Vorführung vor, die einen entsprechenden Rechteerwerb erfordert. So ist z. B. auch die Wiedergabe von Musik und Filmen in Hotelzimmern oder Kureinrichtungen öffentlich.
Schlagworte
MUSIK
PRIVAT
ÖFFENTLICH
PFLEGEPERSONAL
BERLIN
BETREIBER
DEUTSCHLAND
ES
FERNSEHEN
RECHTSANWÄLTE
Care konkret
Hannover