CareLit Fachartikel
Frühe Nutzenbewertung und zentrale Preisverhandlung im Lichte des Kartellrechts
Kluckert, S.; Burholt, C.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 2 · S. 7 bis 13
Dokument
157616
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erörtert, inwiefern pharmazeutische Unternehmer, Gemeinsamer Bundesausschuss und Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen der frühen Nutzenbewertung (§ 35a 5GB V) und der zentralen Preisverhandlung (§ 130b SGB V) kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe beachten müssen. Dabei wird schwerpunktmäßig beleuchtet, ob pharmazeutische Unternehmer bei der Erstellung eines Dossiers zusammenarbeiten dürfen und ob der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Normadressat des europäischen Kartellrechts ist.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ZUSAMMENARBEIT
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
SICHERHEIT
UNTERNEHMEN
RECHTSANWÄLTE
BERLIN
PRAXIS
HANDEL
UNSICHERHEIT
ES
OFFENLEGUNG
WISSEN
WAHRNEHMUNG
AFATINIB