Abrechnungsbetrug bei ambulanten Intensivpflegeleistungen
Wischnewski, A.; Jahn, S.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2015 · Heft 2 · S. 35 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die wegen Betruges vorbestrafte Angeklagte und Krankenschwester betrieb seit 2003 mehrere ambulante Pflegedienste und versorgte unter anderem einen Klienten mit apallischem Syndrom im Wachkoma, dem ein Tracheostoma, eine Magensonde und ein Dauerkathetcr gelegt waren. Neben dem Pflegedienst betreuten den Klienten wechselnde Hilfskräfte aus Polen. Die zuständige Krankenund Pflegekasse genehmigte für ihn zunächst eine 24-stündige und später eine 14-stündige häusliche Krankenpflege, wobei 12 Stunden auf die häusliche Krankenpflege (Krankenversicherung) und zwei Stunden auf die Grundpflege (Pflegeversicherung) entfie…