CareLit Fachartikel

Pflegedienst muss den Transport von Patienten genehmigen lassen

KAMINSKI, R.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 3 · S. 11

Dokument
157684
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
KAMINSKI, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
11
Erschienen: 2015-03-06 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Unter die zusätzlichen Betreuungsund Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI fallen Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa Reinigung, Wäschepflege, Blumenpflege, Wocheneinkauf, Botengänge, Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten und Fahrdienst zum Arzt oder Begleitung zu kulturellen Aktivitäten. Gerade bei der Beförderung von ambulant betreuten Patienten stellt sich die Frage, ob der Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes oder ein sonstiger Anbieter von niederschwelligen Entlastungsangeboten eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz vorweisen

Schlagworte

VORSCHRIFTEN BETREUUNG EINRICHTUNG KRANKENKASSE MOBILITÄT PFLEGEPERSONAL PATIENTEN PERSONEN ES WOHNUNG Care konkret Hannover