Konsequent einfordern
Bork, C.; · intensiv, Stuttgart · 2015 · Heft 3 · S. 103 bis 104
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundeszentralregister Der Inhalt eines Führungszeugnisses einer bestimmten Person basiert auf den Eintragungen im Bundeszentralregister. Jedoch wird nicht jede Eintragung im Bundeszentralregister auch in ein Führungszeugnis übernommen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu finden. Nach § 3 BZRG beinhaltet das Bundeszentralregister neben Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten hauptsächlich strafgerichtliche Verurteilungen. Eintragungsfähig sind allerdings nur rechtskräftige Entscheidungen, durch die ein Gericht wegen einer rechtswidrigen Tat auf Strafe e…