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Bork, C.; · intensiv, Stuttgart · 2015 · Heft 3 · S. 103 bis 104

Dokument
157713
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Bork, C.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 23
Seiten
103 bis 104
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
0942-6035

Zusammenfassung

Das Bundeszentralregister Der Inhalt eines Führungszeugnisses einer bestimmten Person basiert auf den Eintragungen im Bundeszentralregister. Jedoch wird nicht jede Eintragung im Bundeszentralregister auch in ein Führungszeugnis übernommen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu finden. Nach § 3 BZRG beinhaltet das Bundeszentralregister neben Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten hauptsächlich strafgerichtliche Verurteilungen. Eintragungsfähig sind allerdings nur rechtskräftige Entscheidungen, durch die ein Gericht wegen einer rechtswidrigen Tat auf Strafe e…

Schlagworte

TÄTIGKEIT BEHÖRDE PFLEGEPERSONAL RECHT UNTERBRINGUNG EINSTELLUNG STRAFE SCHULD REGISTER VERGEWALTIGUNG WAHRNEHMUNG PERSONEN BESCHEINIGUNG MENSCHEN STRAFRECHT intensiv