Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen auf die Pflege
Hofer, H.; · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2015 · Heft 2 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zweck der UN-Konvention ist es, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern (Art. 1 UN-BRK). Die Konvention definiert das Phänomen „Behinderung nicht abschließend, halt aber fest, dass dazu Menschen zählen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern kön…