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Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 3 · S. 42 bis 43

Dokument
157740
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 3 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2015-03-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Die Abrechnungsprüfung stationärer Leistungen ist seit Jahren einer der großen Streitpunkte zwischen Kassen und Kliniken. Dabei geht es nicht zuletzt um die Frage, wer die Rechnungsprüfung anzeigen muss: Krankenkasse oder der mit der Prüfung beauftragte Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). So auch in dem Fall, den das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden hat. Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung war die stationäre Behandlung eines Patienten vom 23. bis 25. Oktober 2007, der sich einer Bänderoperation an der Hand unterziehen musste.

Schlagworte

MDK KRANKENHAUS KRANKENVERSICHERUNG BAUPLANUNG AUFNAHME KRANKENKASSE RECHNUNGSPRÜFUNG SPRACHE PATIENTENSICHERHEIT BERLIN HAND SCHREIBEN UNTERLAGEN GESUNDHEIT GESUNDHEITSWESEN GESUNDHEITSFÖRDERUNG