Auf den Absender kommt es nicht an
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2015 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abrechnungsprüfung stationärer Leistungen ist seit Jahren einer der großen Streitpunkte zwischen Kassen und Kliniken. Dabei geht es nicht zuletzt um die Frage, wer die Rechnungsprüfung anzeigen muss: Krankenkasse oder der mit der Prüfung beauftragte Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). So auch in dem Fall, den das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich entschieden hat. Anlass für die gerichtliche Auseinandersetzung war die stationäre Behandlung eines Patienten vom 23. bis 25. Oktober 2007, der sich einer Bänderoperation an der Hand unterziehen musste.